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   LSG Niedersachsen, 27.03.2001 - L 7 AL 353/99   

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LSG Niedersachsen, 27.03.2001 - L 7 AL 353/99 (https://dejure.org/2001,51881)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.03.2001 - L 7 AL 353/99 (https://dejure.org/2001,51881)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. März 2001 - L 7 AL 353/99 (https://dejure.org/2001,51881)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R

    Arbeitslosengeld - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungspflicht -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 27.03.2001 - L 7 AL 353/99
    Unerheblich ist, ob die Initiative von ihm oder vom Arbeitgeber ausgegangen ist (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. Urteil vom 5. August 1999 - B 7 AL 38/98 R - , SozR 3-4100 § 110 Nr. 2).

    Wirtschaftliche Folgen der Sperrzeit, die nicht Grundlage des für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Verhaltens des Arbeitslosen waren, bleiben demgegenüber außer Betracht (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. Urteil vom 5. August 1999, a.a.O.).

  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 86/88

    Drastischer Personalabbau als wichtiger Grund iS. des § 119 AFG

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 27.03.2001 - L 7 AL 353/99
    Das bedeutet, dass der Arbeitslose einen wichtigen Grund dafür haben muss, dass er das Arbeitsverhältnis gerade zu dem bestimmten Zeitpunkt auflöst (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. z.B. Urteil vom 25. April 1990 - 7 R Ar 16/89 - ; Urteil vom 29. November 1989 - 7 R Ar 86/88 - , SozR 4100 § 119 Nr. 36).

    Ein wichtiger Grund für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses zu dem gewählten Zeitpunkt liegt nicht allein in der Zahlung einer Abfindung; nach ständiger Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 13. März 1997 - 11 R Ar 17/96-; Urteil vom 29. November 1989, a.a.O.) kann bei älteren Arbeitnehmern die Aufgabe eines Arbeitsverhältnisses unter Inanspruchnahme einer Abfindung zu Lasten der Versichertengemeinschaft unter bestimmten Umständen gerechtfertigt sein.

  • BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 22/96

    Anfechtungsklage gegen einen Sperrzeitbescheid, Bestimmung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 27.03.2001 - L 7 AL 353/99
    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 5. Juni 1997 - 7 R Ar 22/96 - SozR 3-1500 § 144 Nr. 12) erweist sich in Fällen eines Rechtsirrtums über das Vorliegen einer Sperrzeitvoraussetzung eine Regelsperrzeit nur dann als unverhältnismäßig, wenn der Irrtum unverschuldet, d.h. für den Arbeitslosen unvermeidbar war.
  • BSG, 14.11.1985 - 7 RAr 123/84

    Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Ausübung pflichtgemäßen Ermessens -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 27.03.2001 - L 7 AL 353/99
    Entscheidend sind somit die Umstände des jeweiligen Einzelfalles (BSG, Urteil vom 14. November 1985 - 7 R Ar 123/84 - ; BSGE 59, 157 ff.).
  • BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84

    Zuerkennung einer Rente - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Ruhen eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 27.03.2001 - L 7 AL 353/99
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 19.02.1986 - 7 RAr 55/84 - SozR 1300 § 48 Nr. 22), der sich der Senat anschließt, ist die Regelung des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X in derartigen Fallkonstellationen entsprechend anzuwenden, da dies dem Zweck der Regelung entspricht und durch das Gesetz nicht ausgeschlossen ist.
  • BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 32/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Anschluß aus einer Bildungsmaßnahme

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 27.03.2001 - L 7 AL 353/99
    Streitgegenstand des Verfahrens sind zum einen der Sperrzeitbescheid vom 22. Januar 1997 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 11. April 1997 sowie der Ruhensbescheid nach § 117 a AFG vom 7. Juli 1997, geändert durch Bescheid vom 16. März 1998, mit dem die Beklagte nicht allein über das Ruhen des Alg-Anspruchs für die genannten Zeiträume aufgrund des Eintritts einer Sperrzeit und einer Abfindung befunden, sondern auch die Bewilligung von Alg für diese Zeiträume abgelehnt hat (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - hinsichtlich des Ruhens in Fällen des Eintritts einer Sperrzeit; vgl. Urteil vom 16. September 1999 - B 7 AL 32/98 R - ; BSGE 84, 270 ff.).
  • BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 28/93

    Unternehmensstillegung - Lohnbeihilfe - Beantragung

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 27.03.2001 - L 7 AL 353/99
    Der Abschluss des Auflösungsvertrags zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ist auch dann wesentliche Ursache für den Eintritt der Arbeitslosigkeit des Klägers zum 1. Januar 1997, wenn man unterstellt, dass das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber des Klägers zum gleichen Zeitpunkt durch eine rechtmäßige ordentliche Kündigung gelöst worden wäre; maßgebend ist vielmehr der tatsächliche Geschehensablauf (BSG, Urteil vom. 12.04.1988 - 7 RAr 28/93 - SozSich 1984, 388; die gegenteilige Auffassung vertreten offenbar Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III, K § 144 Rdnr 33, Marschner in: GK-SGB III, § 144 Rdnr 29; KR-Wolff, 5. Auflage § 144 SGB III Rdnr 23 f).
  • LSG Niedersachsen, 28.06.2000 - L 8 AL 306/99
    Auszug aus LSG Niedersachsen, 27.03.2001 - L 7 AL 353/99
    Er sei durch die Unter-zeichnung des Auflösungsvertrags einer drohenden betriebsbedingten Kündigung zum gleichen Zeitpunkt lediglich zuvorgekommen (so aber LSG Niedersachsen, Urteil vom 28. Juni 2000 - L 8 AL 306/99).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2002 - L 8 AL 467/99
    Nach der Rechtsprechung des 7. Senats des Landessozialgerichts (LSG) Nie-dersachsen (Urteile vom 28. November 2000 - L 7 AL 453/99 - und vom 27. März 2001 - L 7 AL 353/99 -) liegt ein wichtiger Grund nicht schon dann vor, wenn beim Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis ansonsten durch arbeitge-berseitige Kündigung ohnehin zum selben Zeitpunkt geendet hätte, sondern darüber hinaus ist zu verlangen, dass dem Arbeitnehmer - wäre er der arbeit-geberseitigen Kündigung nicht durch den Aufhebungsvertrag zuvor gekom-men - zusätzliche Nachteile gedroht hätten.
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